Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen findet der Musikunterricht an der Kreismusikschule grundsätzlich statt.
Wenn nicht, meldet sich die Kreismusikschule bzw. die Lehrkraft der Kreismusikschule.
Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen findet der Musikunterricht an der Kreismusikschule grundsätzlich statt.
Wenn nicht, meldet sich die Kreismusikschule bzw. die Lehrkraft der Kreismusikschule.