Gebühren – Angebote – Unterrichtsformen

Kreismusikschule des Landkreises Diepholz, Instrumente

Probier mal 4

Orientierungsangebot der Kreismusikschule

Kinder, Jugendliche und Erwachsene können unter dem Motto ›Probier mal 4‹ bei der Kreismusikschule testen, welches Musikinstrument ihnen liegt. Mit einer studierten Fachkraft werden an vier aufeinander folgenden Terminen je 30 Minuten im individuellen Einzelunterricht zu günstigen Bedingungen (für einen einmaligen Betrag von € 50,00) Erfahrungen auf dem Instrument der Wahl gesammelt. Der praktische Unterricht und die Beratung bieten eine gute Entscheidungshilfe, ob das Musikinstrument auch das richtige ist.

Akustikgitarre stehen

Einzelunterricht

Der Einzelunterricht kann in Zeitslots von 30 oder 45 Minuten gebucht werden. Der Unterricht findet wöchentlich in den Schulzeiten des Landes Niedersachsen statt. Eine Ausnahme stellt die 6er Karte. Durch den Erwerb können sechs Termine individuell festgelegt werden. Die Konditionen können Sie der oben stehenden Gebührenordnung entnehmen.


Lehrkraft

Gruppenunterricht

Der Gruppenunterricht findet in Gruppen von mindestens zwei Schülerinnen und/oder Schülern statt. Es ist empfehlenswert, dass alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einen ähnlichen Kenntnisstand des jeweiligen Instrumentes besitzen. Die Dauer und Konditionen des Unterrichts variieren nach der Gruppengröße und können der oben stehenden Gebührenordnung entnommen werden.


Kreismusikschule des Landkreises Diepholz, Instrumente

6er Karte

Instrumental- und Gesangsunterricht für Erwachsene ab 21 Jahre

Sie stehen mitten im Leben, ob im Beruf oder im Haushalt und möchten ein Musikinstrument erlernen oder Ihre Kenntnisse vertiefen?
Sie möchten nur ein paar Stunden nehmen, um Ihr Wissen aufzufrischen oder zu erweitern?
Dann nutzen Sie die 6er Karte der Kreismusikschule! Mit diesem Angebot können Sie ein Instrument Ihrer Wahl oder Gesang erlernen und dabei den Unterricht zeitlich individuell gestalten.

Die Unterrichtstermine werden bei Ausstellung der 6er Karte festgelegt. Terminverlegungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch sieben Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin erfolgen.

Der Einzelunterricht kostet für 6 x 30 Minuten 210,00 €. Der Unterricht wird im Voraus bezahlt.

Die Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Erteilung des 1. Unterrichtes. Eine anteilige Rückzahlung für eine nicht vollständig genutzte Karte ist nicht möglich. Die Karte ist nicht übertragbar.

Gebührenordnung

Hier können Sie die aktuelle Gebührenordnung herunterladen. * Die Gebühr für Erwachsene gilt ab Vollendung des 21. Lebensjahres, für Schüler/innen, Studenten und Auszubildende erst ab Vollendung des 27. Lebensjahres (Nachweis ist vorzulegen).


Im Förderunterricht werden für alle teilnehmenden Personen je 30 Min. (Anfänger) bzw. 45 Min. wöchentlicher Einzelunterricht bereitgestellt. Durch die begrenzte Anzahl der Unterrichtsplätze und die besonders gestaltete Gebühr wird ein Auswahlverfahren (Prüfung) für die Teilnahme am
Förderunterricht erforderlich.

Die Aufnahme in diese Leistungsstufe erfolgt erst nach erfolgreich bestandener Prüfung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Die Teilnahme an den zum Förderunterricht gehörenden Ensembles und Orchestern ist kostenlos und verpflichtend.

Der Instrumental- bzw. Vokalunterricht und der Ensembleunterricht finden einmal wöchentlich statt (Ausnahmen bei den Ergänzungsfächern sind möglich). Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Maßgebend ist hier die Ferien- und Feiertagsordnung des Bundeslandes Niedersachsen.

Die Schuljahresgebühr wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum 5. eines jeden Monats fällig.

Klarinette

Studienvorbereitende Ausbildung

Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) an Musikschulen ist ein spezialisiertes Programm für musikalisch besonders talentierte Jugendliche. Sie zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler intensiv auf ein Musikstudium vorzubereiten, indem sie neben praktischem Instrumental- oder Gesangsunterricht auch fundierte Kenntnisse in Musiktheorie und Gehörbildung vermittelt. Die Aufnahme in die SVA erfolgt in der Regel nach einer Eignungsprüfung und setzt ein hohes Maß an Engagement und Leistungsbereitschaft voraus.

Bei Interesse bitten wir um telefonische Rücksprache.